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Lieferbedingungen

Für 3pm the sustainable mobility company (im Folgenden: 3pm) gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. Allgemein

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Arbeiten, Offerten und Beratungs-Verträge zwischen 3pm und seinen Kunden oder deren Rechtsnachfolgern, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Grundlage für Angebote

Angebote von 3pm basieren auf den Informationen des Kunden. Der Kunde garantiert, dass er nach bestem Wissen und Gewissen alle wesentlichen Informationen für die Planung und Durchführung der Studie zur Verfügung gestellt hat. 3pm wird die zu erbringenden Beratungsleistungen nach bestem Wissen und Können und in Übereinstimmung mit den Anforderungen guter handwerklicher Arbeit erbringen. Diese Verpflichtung hat den Charakter einer “Verpflichtung zur bestmöglichen Leistung”, da die Erreichung des angestrebten Ergebnisses nicht garantiert werden kann.

3. Bereitstellung von Informationen, Mitarbeitern und Arbeitsraum durch den Kunden

Um die ordnungsgemäße und möglichst termingerechte Ausführung des Auftrages zu gewährleisten, hat der Kunde 3pm alle erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Mitarbeitern der eigenen Organisation des Auftraggebers, die an den Aktivitäten von 3pm beteiligt sind (oder sein werden). Wenn sowohl der Kunde als auch 3pm es für wünschenswert halten, Arbeiten im Büro des Kunden durchzuführen, stellt der Kunde an seinem Standort kostenlos einen eigenen Arbeitsplatz mit Internetanschluss zur Verfügung.

4. Beteiligung Dritter an der Ausführung des Auftrags

Die Einschaltung oder Beauftragung Dritter zur Ausführung des Auftrages durch den Auftraggeber oder durch 3pm erfolgt ausschließlich in gegenseitiger Absprache.

5. Personal

5.1 Änderung des Beratungsteams

3pm kann in Absprache mit dem Kunden die Zusammensetzung des Beratungsteams ändern, wenn es dies für die Ausführung des Auftrags für notwendig erachtet. Die Änderung darf weder die Qualität der zu erbringenden Beratungsdienste mindern noch die Kontinuität des Auftrags beeinträchtigen. Eine Änderung des Beratungsteams kann auch auf Wunsch des Kunden in Absprache mit 3pm erfolgen.

5.2 Gegenseitige Anwerbung oder Einstellung von Personal

Keine der Parteien darf während der Ausführung des Auftrages und innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Auftrages Personal der anderen Partei annehmen oder mit diesem Personal über eine Beschäftigung verhandeln, nur in Absprache mit der anderen Partei.

6. Tarife und Kosten des Auftrags

Die Tarife und die darauf basierenden Kostenvoranschläge in einem Angebot beinhalten Sekretariatskosten, Reisezeit, Reise- und Unterbringungskosten sowie andere auftragsbezogene Kosten.

7. Zahlungsbedingungen

Der im Angebot angegebene Deklarationssatz wird eingehalten. Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Ist der Kunde in Verzug oder kommt er auf andere Weise einer oder mehreren seiner Verpflichtungen nicht nach, gehen alle angemessenen Kosten für die Erlangung der Zahlung zu seinen Lasten, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Wenn der Auftrag von mehr als einem Kunden erteilt wird, haften alle Kunden gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der in diesem Artikel genannten Verpflichtungen (unabhängig von der Bezeichnung der Rechnung).

8. Änderung des Auftrags oder zusätzliche Arbeiten

Der Kunde akzeptiert, dass der Zeitplan des Auftrags beeinflusst werden kann, wenn die Parteien in der Zwischenzeit vereinbaren, den Ansatz, die Arbeitsmethode oder den Umfang des Auftrags und/oder der daraus resultierenden Arbeiten zu erweitern oder zu ändern. Wenn die zwischenzeitliche Änderung des Auftrags oder die Ausführung des Auftrags durch den Kunden verursacht wird, nimmt 3pm die notwendigen Anpassungen vor, wenn die Qualität der Dienstleistung dies erfordert. Führt eine solche Anpassung zu Mehrarbeit, wird dies dem Auftraggeber als Zusatzauftrag bestätigt.

9. Dauer und Abschluss des Auftrags

Die Dauer des Auftrags kann ausgenommen den Bemühungen des Beratungsteams durch alle möglichen Faktoren beeinflusst werden, wie etwa die Qualität der von 3pm erhaltenen Informationen und die geleistete Zusammenarbeit. 3pm kann daher auch nicht für Verzögerungen des Projekts haftbar gemacht werden, deren Ursache außerhalb seiner Einflusszone liegt. In finanzieller Hinsicht ist der Auftrag abgeschlossen, sobald die Schlussrechnung vom Kunden genehmigt wurde. Innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem Datum der Schlussrechnung muss der Kunde 3pm darüber informieren. Wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist reagiert, gilt die Schlussrechnung als genehmigt. Wenn der Kunde eine Kontrolle der Rechnung von 3pm durch einen Wirtschaftsprüfer wünscht, wird ihm die Zusammenarbeit gewährt. Die Kosten für eine solche Prüfung gehen zu Lasten des Kunden.

10. Vorzeitige Beendigung des Auftrags

Die Parteien können den Vertrag vorzeitig einseitig kündigen, wenn eine von ihnen der Meinung ist, dass die Ausführung des Auftrags nicht mehr gemäß dem bestätigten Angebot und allfälligen späteren zusätzlichen Auftragsspezifikationen erfolgen kann. Dies muss der anderen Partei schriftlich unter Angabe der Gründe mitgeteilt werden. Hat der Kunde vorzeitig gekündigt, so hat 3pm Anspruch auf Entschädigung wegen des eingetretenen und nachweisbaren Verdienstausfalls unter Zugrundelegung des durchschnittlichen monatlichen Angebotsbetrages. 3pm darf von seinem Recht zur vorzeitigen Beendigung nur dann Gebrauch machen, wenn die Fertigstellung des Auftrages aufgrund von Tatsachen und Umständen, die außerhalb ihres Einflussbereiches liegen oder ihr nicht zuzurechnen sind, billigerweise nicht verlangt werden kann. 3pm behält sich das Recht auf Zahlung der Rechnungen für die bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeiten vor, wobei die vorläufigen Ergebnisse der bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeiten dem Kunden unter Vorbehalt zur Verfügung gestellt werden. Sofern damit zusätzliche Kosten verbunden sind, werden diese in Rechnung gestellt. Für den Fall, dass eine der Parteien in Konkurs gerät, Zahlungsaufschub beantragt oder ihren Geschäftsbetrieb einstellt, hat die andere Partei das Recht, den Auftrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden, all dies vorbehaltlich der Rechte.

11. Mediation

11.1 Beratende Kontrolle

Wenn der Kunde während des Auftrags auf wesentliche Fragen zur Ausführung des Auftrags stößt und 3pm diese seiner Meinung nach nicht ausreichend beantworten kann, steht es dem Kunden frei, sich an den von beiden Parteien benannten Vermittler (oder Mediator) zu wenden, um sein Problem anzuhören und die Situation professionell zu klären. Ebenso steht es 3pm frei, den Mediator bei einem Problem beruflicher Art, das bei der Ausführung eines Auftrags aufgetreten ist, um Rat zu bitten.

11.2 Vermittlungsrolle

Im Falle einer Streitigkeit zwischen den Parteien bei einem Auftrag kann der Vermittler formell aufgefordert werden, zu vermitteln, um bei der Herbeiführung einer Streitbeilegung behilflich zu sein. Ein diesbezüglicher Auftrag muss dem Vermittler von beiden Parteien gemeinsam erteilt werden und hat den ausdrücklichen Zweck, die Parteien zu einer Einigung zu bringen. Die Entscheidung, eine solche Vereinbarung zu treffen, liegt jedoch in den Händen der Parteien.

11.3 Kosten der Einschaltung

Im Falle einer Mediation gehen die Kosten für die Einschaltung des Vermittlers zu gleichen Teilen zu Lasten der Parteien; im Falle einer Beratung werden die Kosten für die Einschaltung des Vermittlers nicht in Rechnung gestellt, wenn der Kunde dies beantragt hat.

12. Vertraulichkeit

3pm ist verpflichtet, alle Informationen und Daten des Kunden gegenüber Dritten geheim zu halten. 3pm wird im Rahmen des Auftrags alle möglichen Vorkehrungen treffen, um die Interessen des Kunden zu schützen. Ohne die Zustimmung von 3pm wird der Auftraggeber Dritte nicht über die Vorgehensweise von 3pm, ihre Arbeitsweise und dergleichen informieren oder seinen Bericht Dritten zur Verfügung stellen.

13. Haftung

3pm haftet für alle Mängel bei der Ausführung des Auftrags, soweit diese auf das Versäumnis von 3pm zurückzuführen sind, für die erforderliche Sorgfalt, Sachkenntnis und handwerkliches Geschick anzuwenden, auf die bei der Beratung im Rahmen des betreffenden Auftrags vertraut werden kann. Die Haftung für die durch die Mängel verursachten Schäden ist auf die Höhe des Honorars beschränkt, das 3pm für ihre Tätigkeit im Rahmen dieses Auftrags erhalten hat. Im Falle von Aufträgen mit einer Dauer von mehr als einem halben Jahr ist die Haftung, auf die hier Bezug genommen wird, ferner auf höchstens den Rechnungsbetrag der letzten sechs Monate beschränkt. Jegliche Ansprüche des Kunden, auf die hierin Bezug genommen wird, müssen innerhalb eines Jahres nach der Entdeckung des Schadens geltend gemacht werden, andernfalls hat der Kunde seine Rechte geltend zu machen.

14. Anwendbares Recht

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht.

15. Beilegung von Streitigkeiten

Alle Streitigkeiten, die sich aus der Erfüllung dieses Vertrags oder aus weiteren Verträgen, die sich daraus ergeben können, ergeben, werden gemäß der Schiedsgerichtsordnung des Niederländischen Instituts für Schiedsgerichtswesen in Rotterdam beigelegt.